Der englische Führerschein ist auch nach dem Brexit in der gesamten EU gültig. Genauso wie auch Norwegische und Schweizer Führerscheine in der gesamten EU gültig sind!
Für den UK-Führerschein ist auch ein Wohnsitznachweis, trotz fehlender Meldepflicht, notwendig. Wer in England wohnt kann es mit Rechnungen von Strom und Wasser, ausgestellt auf seinen Namen nachweisen. Wer keinen Wohnsitz in England hat benötigt die ID-Card, die wir Ihnen besorgen, als Nachweis.
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse M
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) Für 16 – 17 Jährige wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 80 km/h erteilt. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres, Aufhebung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, Hubraum und Leistungsbeschränkung bleiben bestehen.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Keine
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 45 km/h, bei einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h.