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    Für den EU-Führerschein aus Estland, den wir ebenfalls im Angebot haben, besorgen wir Ihnen auch den erforderlichen Wohnsitznachweis für die 185-Tageregelung.
    Für den EU-Führerschein aus Estland, den wir ebenfalls im Angebot haben, besorgen wir Ihnen auch den erforderlichen Wohnsitznachweis für die 185-Tageregelung.
    Klasse BE
    Mindestalter: 18 Jahre
    Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
    Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
    Einschluss: Klasse L, M

    Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen. Beide Fahrzeuge zusammen eine grössere zulässige Gesamtmasse als 3,5 t aufweisen oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers grösser als 750 kg ist und zugleich die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt oder bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs übersteigt. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
    Klasse C1
    Mindestalter: 18 Jahre
    Vorbesitz anderer Klasse: Klasse B erforderlich
    Gültigkeit: bis zum 50. Lebensjahr, danach Verlängerung für 5 Jahre
    Einschluss: Klasse L, M
    Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
    Klasse C1E
    Mindestalter: 18 Jahre
    Vorbesitz anderer Klasse: Klasse C1 erforderlich
    Gültigkeit: bis zum 50. Lebensjahr, danach Verlängerung für 5 Jahre
    Einschluss: Klasse BE
    Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12 t betragen.
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