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Bitte beachten Sie die folgende Eintragung und Berechnung der Klassen im Führerschein:
Alle eingetragenen Klassen werden berechnet! Wenn Sie noch keinen Führerschein haben und bestellen z.B. die Klasse C dann benötigen Sie auch die Klassen B und C1.
Demnach werden dann die 3 Klassen B/C1/C eingetragen und berechnet. Wollen Sie noch Anhänger dazu haben, dann werden auch die Klassen BE/C1E/CE eingetragen und berechnet!
Der tschechische Führerschein wird durch unsere Agentur nicht in Most beantragt, da diese Behörde dank der vielen Hotelanmeldungen eines deutschen Vermittlers, keine Führerscheine für deutsche Antragsteller erteilt!
Dieses trifft, wie gesagt, auf die Stadt Most zu, andere Städte erteilen nach wie vor Führerscheine an auslädische Antragsteller
Der tschechische Führerschein setzt die Bürgerkarte als Wohnsitznachweis und die Personenkennziffer (Geburten-Nummer) voraus, die wir für Sie beantragen.
Es wird in 13 “europäische” Klassen eingeteilt, von denen 5 “fakultative Unterklassen” sind (A1, C1, C1E, D1, D1E). Desweiteren die 3 nationalen Klassen (M, L und T), die es nur in Deutschland gibt. 5 Klassen können auch als Anhängerklassen “E” erworben werden (BE, C1E, CE, D1E u. DE). Hinzu kommt dann noch die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Klasse A
Mindestalter: 18 / 25 Jahre (Klasse A begrenzt / Klasse A direkt)
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse A1, M
Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse A1, M
Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Für 18 bis 24 Jährige – Die Fahrerlaubnis der Klasse A begrenzt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von maximal 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW Motorleistung). Die Beschränkung ergibt sich aus dem Erteilungsdatum (Feld 14 des Führerscheines). Nach Ablauf von 2 Jahren entfällt die Beschränkung “automatisch”, die FE muss nicht umgetauscht werden. Gilt nur für Inhaber des neuen Kartenführerscheins. Ab Vollendung des 25. Lebensjahres, kann die FE ohne diese Leistungsbeschränkung erworben werden “Direkteinstieg”.